Zulassungsbescheinigung Teil 1

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    Beschreibung

    Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemäß Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV, ab dem 1. September geltende Fassung gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom  20.07.2023 (BGBl. 2023 Nr. 199)]

    • Fassung gültig ab dem 1. Oktober 2019
    • garantierte Konformität mit dem i-KFZ-Standard und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    • individuelle Gestaltung Ihres behördenspezifischen Eindruckes auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • detailscharfer und manipulationssicherer Eindruck durch den ausschließlichen Einsatz von Offset-Druckverfahren (kein Inkjet-Druck!)
    • Verwendung hochqualitativer Abzieh-Sicherheitsetiketten für internetbasisierte Zulassungsverfahren
    • flexible Ausgestaltung verschiedener Verpackungseinheiten
    • kurzfristige Lieferfähigkeit durch optimierte Verfahrensabläufe
    • persönliche Betreuung im gesamten KBA-Verfahren durch einen festen Ansprechpartner

     


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