Beschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil 1 gemäß Anlage 5 (zu § 11 Abs. 1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Fassung gültig ab dem 1. Oktober 2019
- garantierte Konformität mit dem i-KFZ-Standard und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- individuelle Gestaltung Ihres behördenspezifischen Eindruckes auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- detailscharfer und manipulationssicherer Eindruck durch den ausschließlichen Einsatz von Offset-Druckverfahren (kein Inkjet-Druck!)
- Verwendung hochqualitativer Abzieh-Sicherheitsetiketten für internetbasisierte Zulassungsverfahren
- flexible Ausgestaltung verschiedener Verpackungseinheiten
- kurzfristige Lieferfähigkeit durch optimierte Verfahrensabläufe
- persönliche Betreuung im gesamten KBA-Verfahren durch einen festen Ansprechpartner
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