Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

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    Beschreibung

    Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gemäß Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV, ab dem 1. September geltende Fassung gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom  20.07.2023 (BGBl. 2023 Nr. 199)]

    • Fassung gültig ab dem 1. Oktober 2017
    • garantierte Konformität mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    • individuelle Gestaltung Ihres behördenspezifischen Eindruckes auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1
    • detailscharfer und manipulationssicherer Eindruck durch den ausschließlichen Einsatz von Offset-Druckverfahren (kein Inkjet-Druck!)
    • flexible Ausgestaltung verschiedener Verpackungseinheiten
    • kurzfristige Lieferfähigkeit durch optimierte Verfahrensabläufe
    • persönliche Betreuung im gesamten KBA-Verfahren durch einen festen Ansprechpartner

     


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