Beschreibung
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen gemäß Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung [FZV, ab dem 1. September geltende Fassung gemäß Artikel 13 der Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20.07.2023 (BGBl. 2023 Nr. 199)]
- Fassung gültig ab dem 1. Oktober 2017
- garantierte Konformität mit der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- individuelle Gestaltung Ihres behördenspezifischen Eindruckes auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1
- detailscharfer und manipulationssicherer Eindruck durch den ausschließlichen Einsatz von Offset-Druckverfahren (kein Inkjet-Druck!)
- flexible Ausgestaltung verschiedener Verpackungseinheiten
- kurzfristige Lieferfähigkeit durch optimierte Verfahrensabläufe
- persönliche Betreuung im gesamten KBA-Verfahren durch einen festen Ansprechpartner
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