2021-JANUAR: Informationsbroschüre zur eID-Karte für EU- und EWR-BürgerInnen

Das Bundesministerium des Innern hat eine neue Informationsbroschüre zur eID-Karte für UnionsbürgerInnen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit STAND JANUAR 2021 herausgegeben, welche ab dem 1. Januar 2021 Gültigkeit erlangt. Die offizielle Fassung ist ausschließlich in englischer Sprache verfasst; eine deutschsprachige Fassung wird nicht veröffentlicht werden. Ihre Verpflichtung zur Information gegenüber der antragstellenden Person besteht analog zum Antragsverfahren für den Personalausweis. Zur Erfüllung Ihrer Informationspflicht soll entsprechendes Informationsmaterial von der Personalausweisbehörde angeboten werden. » Zur Informationsbroschüre zur eID-Karte «

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