Das Bundesministerium des Innern hat eine aktualisierte Version der Informationsbroschüre zum Personalausweis mit STAND AUGUST 2020 herausgegeben, welche ab sofort Gültigkeit erlangt. Die Neufassung mit Stand Juni 2020 wurde um einen inhaltlichen Fehler bereinigt. Ihre Verpflichtung zur Information gegenüber der antragstellenden Person bleibt bestehen. Zur Erfüllung Ihrer Informationspflicht soll entsprechendes Informationsmaterial von der Personalausweisbehörde angeboten werden. » Zur Informationsbroschüre zum Personalausweis «
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