Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (BGBl. I 2021 Nr. 16 S. 742) mit in Kraft treten zum 1. Mai 2021 beschlossen. Mit Hilfe der Definition von Schutzzielen und von entwicklungsbeeinträchtigenden Medien sollen der Schutz vor der Konfrontation mit problematischen Inhalten weiter entwickelt und die bislang bestehenden Unterschiede zwischen on- und offline-Regelungen angeglichen werden. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing werden durch die Novellierung in das Jugendschutzgesetz integriert. Wir haben unseren praktischen Aushang zum Jugendschutzgesetz für Sie entsprechend aktualisiert.
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