Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Zweite Landesverordnung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften vom 3. Mai 2021 veröffentlicht. Die in Artikel 1 der Verordnung genannten Änderungen der Landesfischereiordnung führen zu relevanten Änderungen an den Fischereischeinmustern. Für Neuausstellungen sind ausschließlich aktualisierte Fischereischeine zu verwenden, welche wir Ihnen ab sofort liefern können.
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