Mit Runderlass des Ministeriums für Verkehr zur Parkerleichterung für die Ärzteschaft zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung kommen neue Parkausweise für Ärzte in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung. Diese sind analog zu den Parkausweisen für Handwerker und für die sozialen Dienste als Ausnahmegenehmigung zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert.
Sie finden die Parkausweise in unserem Internet-Shop unter: >> Zum Parkausweis für Ärzte in NRW <<
Auf Ihren Wunsch personalisieren wir für Sie die Vordrucke mit Ihren Behördendaten im Feld der ausstellenden Behörde.
Weitere Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise zur StVO: >> Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise zur StVO <<
Oder nutzen Sie unsere praktischen Bestellscheine: >> Zu den Bestellscheinen <<
Diese können Sie uns unkompliziert per E-Mail an info@borgard-verlag.de oder per Fax an 02265 411 zuschicken.
Telefonische Anfragen oder Aufträge unter Servicenummer: 02265 – 422 Ihr zuständiger Kundenbetreuer im Außendienst steht Ihnen für eine Vor-Ort-Beratung zu unserem Verlagsprogramm gerne zur Verfügung.